Alternative für Deutschland, Kreisverband Essen
Vielen Dank für Ihre Spendenbereitschaft!
Unsere Bankverbindung sowie Informationen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit Ihrer Spende entnehmen Sie bitte den unten stehenden Ausführungen.
- AfD Kreis Essen Postfach 120106 45311 Essen
- kreis-essen@afd.nrw
- 016099864729
- https://afd-essen.de/
Die AfD wirkt. Ihre Spende hilft dabei!
Mit Ihrer Spende für die AfD leisten Sie einen Beitrag dazu, dass unser Mut zur Wahrheit in Deutschland mehr Zustimmung findet. Davon profitieren wir alle. Bitte überweisen Sie Ihre Spende an:
- Empfänger: AfD Kreis Essen
- Konto: 574 485 000
- BLZ: 360 604 88
- IBAN: DE76 3606 0488 0574 4850 00
- BIC: GENODEM1GBE
- Bank: GENO BANK ESSEN
Unser Bundesland, Deutschland und Europa stehen vor großen Herausforderungen und Aufgaben. Die jetzigen politischen Entscheidungsträger verlagern nur all zu oft die Auswirkungen ihres ideologisch geprägten Handelns in die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder.
Gerecht wäre jedoch, für eigenes Handeln auch selbst die Verantwortung zu übernehmen.
Dafür brauchen wir Ihre besondere Unterstützung. Bitte helfen Sie mit, dass wir uns in den Wahlkämpfen ausreichend Gehör verschaffen können. In vielen Medien kommen wir nicht angemessen und ausgewogen zu Wort. Um die Wähler zu informieren, benötigen wir ausreichend Informationsmaterial und Werbemöglichkeiten. Wir müssen frühzeitig planen, bestellen und drucken und freuen uns über über Ihre Geld- oder Sachspende.
Jetzt haben wir die Chance, die politische Landschaft zu verändern. Nutzen wir sie, machen Sie dabei mit, unterstützen Sie uns!
Spenden und Mitgliedsbeiträge für die Alternative für Deutschland sind als Spenden an eine politische Partei nach §34g EStG in besonderem Maße steuerlich begünstigt. Bis zu einer Obergrenze von 1650 € für Alleinstehende / 3300 € für Ehepaare sind Ihre Spenden steuerlich absetzbar.
Bitte geben Sie auf der Überweisung Ihre vollständige Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zukommen lassen können.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende
Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
- Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- € bei Einzelveranlagung bzw. 6.600,- € bei zusammen veranlagten Ehegatten jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
- Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden. Dies geschieht unabhängig vom persönlichen Steuersatz.
- Weitere 1.650,- € bzw. 3.300,- € werden nach § 10b Abs. 2 EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Hier greift der persönliche Steuersatz.
- Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
- Ein Beispiel: Bei einer Spende an die AfD über 100,- € wird Ihnen Lohn- bzw. Einkommensteuer in Höhe von 50,- € erlassen. Unter dem Strich kostet Sie diese Spende somit nur 50,- €. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie entsprechende Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlen.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Schatzmeister: